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AGB

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Für sämtliche Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen von mir gelten ausschließlich nachfolgende AGB, die schon jetzt auch für alle zukünftigen derartigen Geschäfte zwischen mir und dem Kunden vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden bzw. Teilen hiervon werden von mir nicht anerkannt, es sei denn, dieses wird von mir schriftlich bestätigt. Aus einem Schweigen von mir kann bei entgegenstehenden AGB nicht auf eine Zustimmung von mir zu den abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden geschlossen werden.

II. Vertragsabschluß, Vertragsinhalt

a) Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nach Bestellung des Kunden erst durch die mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung von mir oder dadurch zustande, dass ich innerhalb eines Monats nach Eingang der Bestellung mit der Ausführung der Bestellung beginne.

b) Jegliche von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sowie spätere Vertragsänderungen, insbesondere auch die Abänderung dieser Schriftformklausel selbst, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

a) Die von mir angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie ggf. der Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.

b) Die von mir gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug von Skonti zahlbar. Unabhängig von etwa vereinbarten Zahlungsmodalitäten bin ich im Falle des Zahlungsverzuges, bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln oder bei Bekanntwerden ähnlicher Tatsachen, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage zu stellen, berechtigt, nach ihrer Wahl Vorauskasse zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern. Außerdem kann ich in diesen Fällen sämtliche noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen.

c) Bei Zielüberschreitung sowie im Verzugsfalle kann ich Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Ich kann einen höheren, der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen.

IV. Mitwirkungspflicht des Kunden

a) Der Kunde unterstützt mich bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Daten sowie von Material, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird mich hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen eingehend und im erforderlichen Umfang instruieren.

b) Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

c) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, mich im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (Bild-, Text- o.ä.) zu beschaffen, hat der Kunde diese an mich umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass ich die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhalte.

d) Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

V. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

a) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit der geltend gemachte Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

b) Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen berechtigt.

VI. Lieferfristen, Termine

a) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind von mir genannte Termine und Fristen nur circa-Angaben. Liefere oder leiste ich daher innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem genannten Termin bzw. nach Ablauf der Frist, so kann der Kunde hieraus keinerlei Rechte herleiten.

b) Termine und Fristen – gleich ob unverbindlich oder verbindlich – verschieben bzw. verlängern sich entsprechend, wenn die Lieferung oder Leistung sich aus Umständen, die in der Sphäre des Kunden liegen, verzögert oder der Vertrag hinsichtlich des Liefergegenstandes einvernehmlich abgeändert wird.

c) Termine und Fristen stehen stets unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie verschieben bzw. verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit bei höherer Gewalt oder bei anderen von mir nicht zu vertretenden Umständen wie z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder Störungen der Telekommunikation, die mir die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. Dauert die Verzögerung länger als 3 Monate oder entfällt hierdurch das Interesse des Kunden an der Lieferung, so ist er nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er von mir noch nicht erfüllt wurde.

d) Im Falle des Lieferverzuges gelten die gesetzlichen Regeln mit der Maßgabe, dass die angemessene Nachfrist mindestens 15 Werktage betragen muß.

e) Ich bin ist nach meinen Ermessen zu Teilleistungen berechtigt.

VII. Abnahme

a) Die Abnahme der Produkte und/oder Leistung erfolgt durch eine entsprechende mündliche oder schriftliche Bestätigung durch den Kunden.

b) Bei allen Produkten gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Käufer nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Ablieferung der Produkte schriftlich oder per eMail unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht.

VIII. Leistungsänderungen

a) Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von mir zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber mir äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann ich von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

b) Ich prüfte, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkenne ich, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teile ich dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führe ich die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

c) Nach Prüfung des Änderungswunsches werde ich dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

d) Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

e) Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

f) Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Ich werde dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

g) Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von mir berechnet.

h) Ich bin  berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung meiner Interessen für den Kunden zumutbar ist.

IX. Gewährleistung

a) Meine Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus den AGB, insbesondere den nachfolgenden Vorschriften, etwas anderes ergibt.

b) Für den Kunden erkennbare Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware mir gegenüber zu rügen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

c) Im Falle einer berechtigten Mängelrüge bin ich zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt dies fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Wandlung (Rückgängigmachen des Vertrags) verlangen.

X. Haftung

a) Ein etwaiger Schadenersatzanspruch mir gegenüber – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere gleich, ob aus Vertrag oder Delikt – setzt voraus, dass den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder große Fahrlässigkeit zur Last fällt oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Angestellten eine kardinale Vertragspflicht verletzt wurde. Insbesondere hafte ich für Schäden, die durch die Löschung von Kundendaten entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls ich wegen Schuldnerverzuges haftet.

b) Soweit ich wegen leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit auf Schadenersatz hafte, ist der Anspruch der Höhe nach auf den für mich bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden beschränkt.

c) Vorstehende Regelungen zu a) und b) gelten nicht, soweit ich wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, anfänglichen Unvermögens oder zu vertretender Unmöglichkeit haftet. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.

d) Soweit die Haftung von mir ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern.

XI. Rechte

a) Ich gewähre dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

b) Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Es sei den, die weitere Rechteeinräumung wird explizit und schriftlich genannt. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

c) Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Ich kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

XII. Nebenkosten, Gefahrübergang, Transportversicherung

a) Wird die Ware durch mich oder durch Dritte zum Kunden transportiert oder versandt, so geht mit Beginn des Transportes bzw. mit Übergabe der Ware an die Transportperson die Gefahr eines zufälligen Schadens auf den Kunden über. Gleiches gilt, wenn bereitgestellte Ware nicht abgerufen wird oder der Transport bzw. die Versendung der Ware auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.

b) Verpackungs- und sonstige Versandkosten sowie etwaige Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Das gilt auch für die Kosten, die mir im Zusammenhang mit gesetzlichen Pflichten nach der Verpackungsverordnung entstehen.

XIII. Eigentumsvorbehalt

a) Gelieferte Waren bleiben mein das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher bei Vertragsabschluß bestehender Forderungen sowie von Ansprüchen, die für mich im Zusammenhang mit der Lieferung oder Leistung nach Vertragsabschluß entstehen. Dies gilt auch für etwaige Saldoforderungen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der Annahme von Schecks oder Wechseln.

b) Von Vorfällen, die geeignet sind, das Vorbehaltseigentum von mir zu gefährden (insbesondere Pfändung der Vorbehaltsware, Konkursantrag) wird der Kunde mich sofort unterrichten. Sämtliche daraus entstehenden Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

XIV. Schutz- und Urheberrecht

a) Für die bis zur endgültigen Auftragsvergabe von mir an den Kunden übergebenen Konzeptpapiere und Entwürfe ist das Schutz und Urheberrechte zu beachten. Vervielfältigen und Weitergabe an Dritte dieser Dokumente sind nur mit meiner ausdrücklicher Genehmigung zulässig.

b) Soweit es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt, auch wenn diese nicht den Anforderungen des § 2 UrhG entsprechen, unterliegen sämtliche meiner Leistungen den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

c) Der Kunde erwirbt erst nach der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarten Nutzungsrechte an meinen Leistungen für die Dauer und im Umfang des Vertrages für die Bundesrepublik Deutschland, sofern die Übertragung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen möglich und sich aus dem Vertragsgegenstand nicht etwas gegenteiliges ergibt.

d) Ich stelle auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird mich unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde mich nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

e) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf ich – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

XV. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht,

Datenspeicherung, Werbezwecke

a) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist mein Sitz, Greifswald.

b) Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.

c) Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß die für den Geschäftsverkehr notwendigen üblichen Daten des Kunden in der Datenverarbeitung von mir gespeichert werden und zu Werbezwecken weiterbenutzt werden können. Ich darf den Kunden auf meiner Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Ich darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

d) Sollte eine Regelung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gelten die übrigen Regelungen gleichwohl. Unbeschadet des § 6 AGBG ist die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die deren Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

[Stand: 13.07.2022, Greifswald]